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Seit dem 01.01.2009 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Gartenpflege bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Bis zu 20% der Rechnungssumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Bedingung ist, dass Sie die Rechnung per Überweisung begleichen und sie zusammen mit den Überweisungsbelegen aufbewahren.